Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Zimmers durch den Gast und die Annahme der Bestellung durch das Hotel zustande. Auch telefonische Bestellungen oder per Fax oder E-Mail erfolgte Bestellungen und Bestätigungen sind verbindlich.
Im Falle des telefonischen Vertragsabschlusses wird das Hotel dem Gast den Vertragsabschluss – soweit es die Zeit zulässt – schriftlich bestätigen.
2. Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr bzw. gebuchte Appartements ab 16.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 00.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Das Zimmer ist am Abreisetag bis 11.00 Uhr bzw. das Appartement bis 10.00 Uhr im Hotel zu räumen. Bei Überschreitung dieses Termins ist das Hotel berechtigt, ein zusätzliches Entgelt für den Abreisetag zu berechnen.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltungen), es sei denn, dass dieses ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt wurde.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die Rechnung ist spätestens am Abreisetag ohne Abzug zu zahlen. Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Das Hotel ist berechtigt, vom Gast für die von ihm beauftragten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte (z.B. Golflehrer, Fitnesstrainer usw.) Anzahlungen in Höhe von 100 % des Preises der Fremdleistung zu fordern. Die Anzahlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung des Hotels zu erbringen.
3. Rücktritt
Ein Rücktritt des Gastes von dem Hotel abgeschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In diesem Fall hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des gebuchten Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Sofern eine anderweitige Vermietung nicht erfolgen kann, hat der Gast unter pauschaler Berücksichtigung der eingesparten Aufwendungen folgende Beträge zu zahlen.
Hotelzimmer/Appartements: bis 7 Tage vor Anreise: kostenfrei; ab 6 Tage vor Anreise: 75 % des Gesamtpreises; am Anreisetag / No-Show: 100 % des Gesamtpreises; jeweils zzgl. Umsatzsteuer und ggf. gesonderte Stornokosten für Fremdleistungen
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden geringer als die geforderte Pauschale ist.
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Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise im Falle höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder bei Nichtzahlung vereinbarter Anzahlungen. Dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
4. Haftung
Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen ist auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Person beschränkt.
Die Haftung für Beschädigungen oder Verlust von eingebrachten Sachen des Gastes ist auf das Hundertfache des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 Euro, beschränkt. Die Haftung des Hotels ist auch ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird bis zum Betrage von 750,00 Euro gehaftet.
Der Gast hat die Möglichkeit, dem Hotel bzw. seinen Mitarbeitern Wertgegenstände zur gesonderten Verwahrung im Hotelsafe zu übergeben.
Bei der Benutzung des Schwimmbad- und Wellnessbereiches und anderer Einrichtungen im Hotel sind die dort aushängenden Sicherheitsvorschriften bzw. –ordnungen zu beachten. Kinder und Jugendliche haben dort nur Zutritt in Begleitung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Bei Unfällen haftet das Hotel nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Weckaufträge wird das Hotel mit größter Sorgfalt erfüllen. Schadenersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind ausgeschlossen. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
Fundsachen werden dem Gast nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
5. Fremdleistungen
Soweit das Hotel für den Gast in seinem Auftrag Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtung frei.